Die Füllgrenzen für A2L-Kältemittelgase sind in drei verschiedene Bereiche eingeteilt; je nachdem, in welchem Bereich die Kälteanlage befüllt wird, werden gesetzliche Vorgaben festgelegt, die eingehalten werden müssen, um die Gefahr der Entflammbarkeit zu vermeiden. Diese sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Füllmenge unter mI | Füllmenge größer als mI und kleiner als mII | Füllmenge über mII |
|
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FALL I: Ausschluß | X | ||
FALL II: Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen müssen eingebaut werden | X | X | |
FALL III: ATEX-Bescheinigung ist erforderlich | X | X | X |
Fall 1. Die Kältemittelanlage ist von der Regelung ausgenommen
Wenn die Kältemittelfüllmenge unter der in der folgenden Tabelle beschriebenen unteren Entflammbarkeitsgrenze (LFL) x 6 m3 liegt, wird die Kälteanlage als Anlage mit sehr geringem Entflammbarkeitsrisiko betrachtet, so dass keine Präventivmaßnahmen erforderlich sind (sie ist von der Anwendung der Norm UNE-EN-378 ausgeschlossen).
Kältemittel | LFL kg/m3 | Maximale Füllmenge in (kg) |
---|---|---|
R-32 | 0,307 | 1,842 |
R-1234ze | 0,303 | 1,818 |
R-452B | 0,310 | 1,860 |
R454A | 0,278 | 1,668 |
R-454B | 0,301 | 1,806 |
R-454C | 0,291 | 1,746 |
R-455A | 0,423 | 2,538 |
Der Ausschluss des Kältemittelsystems von der Anwendung der Norm UNE-EN-378 bedeutet nicht, dass die gesamte Anlage ausgeschlossen ist, sondern dass die in den Normen für diese Anlage festgelegten Auslegungs-, Sicherheits- und Kommunikationsbedingungen berücksichtigt werden müssen. Ausgenommen sind beispielsweise Anlagen mit geringer Kompressorleistung, wie Flaschenregale, Untertheken oder Verkaufsautomaten.
Bei Überschreitung der in der obigen Tabelle definierten Füllmengen, wird die maximale Füllmenge gemäß den Bestimmungen der Norm UNE-EN 378 unter Berücksichtigung der Entflammbarkeit und Toxizität des Kältemittels berechnet. Es muss eine Risikobewertung durchgeführt werden, wobei Abhilfemaßnahmen zu treffen sind, um die Vorschriften einzuhalten, so dass Fall II eintritt.
Fall 2: Notwendigkeit der Installation eines zusätzlichen Sicherheitssystems
Wird die angegebene Füllmenge überschritten, jedoch nicht die Toxizität, muss eine Analyse der Entflammbarkeitsgefahr gemäß der Norm UNE-EN-378 durchgeführt werden. Wenn das Ergebnis dieser Analyse ein nicht gefährdeter Bereich ist, z. B. ein Außenbereich wie Terrassen, Dächer usw., kann die Kälteanlage mit den Füllmengen gemäß der Formel in der Tabelle verwendet werden. Ist der Bereich hingegen als ATEX-Zone 0, 1 oder 2 eingestuft, muss die Kälteanlage nach den Vorschriften für explosionsfähige Atmosphären zertifiziert sein.
Wenn die Kälteanlage nicht ATEX-konform ist und die in der obigen Tabelle angegebene Höchstlast überschritten werden soll, kann sie verwendet werden, wenn zusätzliche oder korrigierende Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu zählen z. B. die Änderung der Variablen, um sie aus der ATEX-Zone auszuschließen, oder eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, wie z. B. die Installation eines Kältemittelsättigungssensors, um ein explosives Gemisch zu verhindern.
Der Ausschluss der Kühleinrichtung von der Anwendung der Vorschriften bedeutet nicht, dass die gesamte Anlage ausgenommen ist, sondern es müssen die in der Norm UNE-EN-378 festgelegten Konstruktions-, Sicherheits- und Kommunikationsbedingungen berücksichtigt werden.
In diesem zweiten Fall muss bei Kühlgeräten, die mit einem Abtauwiderstand ausgestattet sind, sichergestellt werden, dass ihre Oberflächen eine Temperatur von 100 K nicht überschreiten; zum Beispiel durch den Einbau eines Clixon (Sicherheitsthermostat), der die Stromversorgung bei einem übermäßigen Temperaturanstieg unterbricht. Der Hersteller des Systems, in diesem Fall Sereva, konstruiert den Verdampfer so, dass die Oberflächentemperatur der Heizelemente diese Temperatur nicht überschreitet.
Fall 3: Notwendigkeit einer ATEX-Zertifizierung
Wenn die Kältemittelfüllung die gemäß Anhang C der Norm UNE-EN 378-1 berechnete maximale Füllmenge (mII) übersteigt, muss eine Analyse des Entflammbarkeitsrisikos gemäß der Norm UNE 60079-10-1 durchgeführt werden, um die Klassifizierung der ATEX-Zone zu bestimmen, in der das Kühlgerät betrieben wird. Sobald feststeht, in welcher Zone die Kälteanlage betrieben werden soll – Zone 0, 1 oder 2 – wird sie gemäß dieser Norm ausgerüstet und konfiguriert, um die ATEX-Zertifizierung zu erhalten.